Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Firma Golfsport Company KG – golfballs.at – golfsimulator.shop- gültig seit 1.4.2022
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Unser Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
2.2. Angebote im Fernabsatz / Die Belehrung über das Rücktrittsrecht
2.2.1. Im Falle der online-Bestellung von Waren
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Bei gebrauchten Produkten zb Lakeballs oder Second Hand Golfprodukten besteht nur dann ein Umtausch oder Rücktrittsrecht wenn die Produkte in der von uns verpackten PVC Bag “original” verschlossen zurückgesendet werden. Da es uns unmöglich ist zu prüfen ob sie die Ware nicht evtl. ausgetauscht haben oder nicht.
Die Kosten der Rücksendung gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden, hierbei ist es egal ob die Ware nicht passend oder einfach entschieden worden ist den/die Artikel zu behalten.
Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
Frachtkosten die uns beim versenden zum Kunden entstanden sind werden an den Kunden weiter verrechnet und bei der Erstattung des Kaufbetrages abgezogen.
Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Waren nicht entsiegelt worden sind.
2.2.2. Im Falle der Online-Bestellung von Dienstleistungen
Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne eine Angabe von Gründen abgegeben wird.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen allfällige Zurückstellung bereits empfangener Leistungen statt. Empfangene Leistungen sind soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung gehen zu Lasten des Kunden.
Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung / Bestellung der Ware beim Lieferanten bzw. Produktion oder Fertigung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei der Bestellung von Waren und Produkten die für sie gesondert angefertigt oder auch aus einem Drittland (zb USA) importiert werden müssen. Insbesondere betrifft dies Waren und Produkte wie Golf Simulatoren und deren zusätzlichen Produkte wie Impact Screens, Kunstrasen, Hitting Boxen und/oder Bodenkonstruktionen.
2.3. Eventuelle Ergänzung
Es wird vereinbart, dass mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung(en), , Produktion oder Fertigung sofort bzw. innerhalb von sieben Werktagen ab Bestellung begonnen wird. Für die Dienstleistung(en), Produktion oder Kunden Anfertigung besteht kein Rücktrittsrecht.
2.3.1. Preisauszeichung / Satzfehler / Stornierung der Bestellung Seitens Golfsport Company KG
Golfsport Company KG, behält sich vor jegliche Online Bestellung auf golfballs.at oder anderen Webshops der Golfsport Company KG bei Preis und Satzfehlern innerhalb von 7 Tagen nach Verkauf, ohne Kosten für den Käufer auf dem gleichen Weg zu erstatten wie der Verkauf getätigt worden ist.
Ein Rechtsmittel gegen diese Regelung gilt beidseitig als ausgeschlossen.
2.4. Aufbau von Golf Simulator Anlagen
2.4.1 Angebotslegung / Planung / Vermessung:
Wir gehen davon aus, dass die Pläne die uns zur Verfügung gestellt werden, Maßstabs- und Realitätsgetreu abgebildet wurden.
Maßgeblich für die Ausführung und der Vermessung der Location, also die Anpassung des Raumes an den Simulator, ist der Auftraggeber.
Dies gilt ausdrücklich vor allem bei Planungen, die nicht oder nur teilweise von unserem Personal auf der “Baustelle” ausgeführt werden können.
Für alle Installationen ausserhalb eines Radius von 200 Autobahnkilometer von Wien / Österreich, sind sämtliche Reisekosten vor, während, und nach der Installation vom Auftraggeber zu leisten.
Ausgenommen hiervon sind technische Fehler die im Bereich das Auftragnehmers liegen und nor Vorort gelöst werden können.
Dies beinhaltet den vollen Ersatz der Reisekosten und Aufwendungen, Mietwagen Hotelkosten, als auch einen pauschalen Tagessatz von 300 Euro / Person, für die Arbeiten an der Installationsstätte.
Innerhalb von 200 km im Umkreis von Wien gilt ein Pauschalsatz von 100 Euro exkl. Umsatzsteuer für die Arbeiten auf der Baustelle als vereinbart.
Sondervereinbarungen müssen von der Firma Riepl schriftlich bestätigt werden und gelten nicht automatisch als vereinbart.
2.4.2 Leistungsbeginn / Leistungsumfang / Leistungsfrist
Firma Riepl beginnt in der Regel mit der Leistung nach dem Eingang der vereinbarten Anzahlung / Gesamtzahlung auf unserem Konto, mit dem Datum des Zahlungseingangs beginnt auch die vereinbarte Lieferzeit.
Firma Riepl ist berechtigt, die begonnene Leistung geringfügig abzuändern, wenn dies aus technischen Gründen notwendig, zweckmäßig und dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Derartige Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen, die nicht der Risikosphäre der Firma Riepl zuzuordnen sind, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
Die Arbeiten sind entsprechend dem Bauzeitplan / vereinbarten Termin durchzuführen. Liegt kein Bauzeitplan vor, ist zwischen den Vertragsteilen ein Einvernehmen über die Ausführungszeiten herzustellen.
Firma Riepl hat bei unvorhergesehenen Einflüssen das Recht auf Verlängerung der Leistungsfrist und den damit verbundenen Mehrkosten.
Kommt der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung der Aufforderung zur Abklärung bauwesentlicher Details nicht nach und kommt es dadurch zu Leistungsverzögerungen, ist Firma Riepl berechtigt, den Bau einzustellen und die bisherigen Leistungen in Rechnung zu stellen.
Sämtliche daraus resultierenden Kosten und Verzögerungen hat der Auftraggeber zu verantworten, es wird mindestens die Projektgebühr laut unseren AGB 2.4.6 fällig.
2.4.3. Fertigstellung / Zahlung / Support
Nach Fertigstellung und Einschulung der Simulator Anlage hat eine Restzahlung nach der Einschulung in Bar oder per Vorkasse zu erfolgen.
Eine Ausfertigung zur Nutzung der Anlage, zB Übergabe des Sicherheits Dongles, erfolgt erst nach erfolgter gesamten Zahlung bzw. dem Eingang auf unserem Konto.
Wir stehen für einen kostenlosen telefonischen / TeamViewer Support 30 Tage nach Installation zur Verfügung, anschließend wird der Umfang nach Absprache Angebotslegung dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ein nochmaliges persönliches Erscheinen bei der Simulator Anlage seitens der Firma Riepl ist nur dann kostenlos, wenn ein technisches Verschulden von unserer Seite vorliegen würde.
Vor allem ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Techniker sich auf den PC bei der Anlage mit einer Hi Speed Internet Verbindung verbinden kann.
Sollte die Anlage wegen einer unsachgemässen Verwendung oder auch anderen Umständen auf die die Firma Riepl keinen Einfluss hat, nicht mehr funktionieren, ist voller Kostenersatz (Reisekosten, Mietwagen und Hotel + 300 ex. Ust. / Person und Tag Pauschal) durch den Auftragnehmer zu leisten.
2.4.4. Stornierung Golf Simulator Anlage Custom Made
Sollten Umstände eintreten, dass eine Installation des Simulators in dem bauseitiig geplanten Raum nicht oder nur teilweise möglich sein wird, ist je nach Aufwand, der bereits geleistet worden ist, eine teilweise oder gänzlich Erstattung der Leistungen an Firma Riepl zu leisten.
Dies betrifft vor allem alle Planungen und Produktionschritte, die exklusiv für den Kunden angefertigt (Custom Made) worden sind.
In jedem Fall wird aber die Projektgebühr laut unseren AGB 2.4.6 fällig.
2.4.5. Storno bei Vermittlung einer Golf Simulator Installation (FSG, About Golf, Hi Def Golf, etc.)
Im Falle einer Vermittlung einer Golf Simulator Anlage, welche von einer Drittfirma gänzlich oder teilweise installiert wird, berufen wir uns im Falle einer nicht Ausführbarkeit der Anlage auch auf die AGB und Stornobedingungen unserer Partnerfirma.
Es ist je nach Aufwand der bereits geleistet worden ist, vom Auftraggeber eine teilweise oder gänzliche Erstattung der Leistungen an die Firma Riepl und an den von Riepl beauftragten Auftragnehmer zu leisten.
In jedem Fall wird aber die Projektgebühr laut unseren AGB 2.4.6 fällig.
2.4.6. Projektgebühr / Besondere Ausgaben
Es gilt als vereinbart des bei Storno einer Golf Simulator Anlage, zB bauseitig nicht mögliche Installation – stornierung der Anlage seitens des Auftraggebers, eine Projektgebühr in Höhe von 20% der Gesamtauftrags Nettosumme fällig wird, diese wird bei einer geleisteten Anzahlung von dem bereits geleisteten Betrag abgezogen und innerhalb von 30 Tagen netto ohne weitere Abzüge auf das Konto des Auftraggebers zurück gezahlt.
Ist keine Anzahlung geleistet worden und Firma Riepl hat bereits mit dem Bau der Anlage begonnen, so ist eine Gebühr in Höhe von 20% innerhalb von 14 Tagen netto ohne weitere Abzüge auf unser Konto zu leisten.
Für Einkäufe direkt über unseren Onlineshop und bei Online Bezahlung nach dem Fernabsatzgesetz, zB Golf Launch Monitore oder anderwertige Golf Drittprodukte, gelten die Bestimmungen zum Handel im E-Commerce und der §3 des Konsumentschutzgesetzes aus Österreich und desen Rücktrittsbestimmungen. Ausgenommen davon sind Produkte die einer Registrierung unterliegen zB Software, diese sind vom Umtausch gänzlich ausgenommen.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 50 in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.Wird sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.1. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2 oder einer an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.
Bei Golf Simulator Anlagen wird die Projektgebühr laut unseren AGB 2.4.6 fällig.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauern Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist 2482 Münchendorf – Österreich.
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
10.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 5 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 35 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.
13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 993b ABGB ist nach einem Jahr ab Lieferung/Leistung verjährt.
14. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art 5 Abs 2 des europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) nicht, aber ein Fall des Art 5 Abs 4 in Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in … nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter/Schiedsrichtersenat (nicht Zutreffendes streichen) endgültig entschieden.
21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
English Version
All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.
21.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der internationalen Handelskammer in Paris
Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Englische Version
All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.
22. Weiteres
22.1. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.
22.2. Terminverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
22.3. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern
Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno
23. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
finden sie unter https://www.golfballs.at/Datenschutz-DSGVO24. Name und Anschrift
Golfsport Company KG
Am Kanal, 2a/5
2482 Münchendorf
Österreich
Tel.: +43225930305
E-Mail: oliver@golfsport.company
Website: www.golfsport.company
Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops.
Editierbar im Admin-Backend unter Inhalte -> AGB/WRB.